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Los geht's

Frankfurt-West

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Sehr geehrte Bürger*innen,  

Hochspannungsfreileitungen gehören in unserer Region zu einem gewohnten Bild. Für die einen ein Symbol für Wirtschaftswachstum und Motor des technischen Fortschritts und für manch anderen einfach nur ein Eingriff in die Umwelt. Für die meisten wahrscheinlich irgendwas dazwischen.

Aber uns alle verbindet eine Sache, elektrischer Strom ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Wenn nur ein paar Minuten der Strom ausfällt wird uns das bewusst und das gewohnte Leben gerät ins Wanken. Deswegen arbeiten wir in der Netzentwicklungsplanung der Syna daran, unsere Stromnetze auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und damit die Stromversorgung zu sichern.  

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über unser Projekt „Frankfurt-West“, den geplanten Freileitungsausbau im Westen Frankfurts, zwischen Eschborn und Nied, sowie über weitere nützliche Hinweise rund um unsere Stromnetze.  

Bei Fragen zum Projekt sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter netzausbau.ffm@syna.de

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Ihr Syna-Projektteam
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Henning Sprenger, Netzentwicklungsplanung Hochspannung Syna GmbH, erläutert in diesem Video das Bauprojekt "Frankfurt-West", welches im Sommer kommenden Jahres beginnen soll.
 
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Im Westen Frankfurts ist der Energiebedarf deutlich gestiegen. Besonders im Gewerbegebiet Sossenheim haben sich viele Unternehmen, vorrangig Rechenzentren, angesiedelt, die viel Strom benötigen. Um die Energieversorgung von Industrie- und Gewerbekunden sicherzustellen, wurde dort in den vergangenen Jahren die 110-kV-Umspannanlage Sossenheim gebaut.  

In den nächsten Jahren werden weitere Rechenzentren hinzukommen, so dass der Energiebedarf weiter steigen wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das bestehende Netz auszubauen und zu erweitern. Nur so können wir auch weiterhin eine zuverlässige Stromversorgung für Haushalte, Unternehmen und Betriebe im Frankfurter Westen garantieren.
    
Die geplanten Maßnahmen:   

Grüner Abschnitt:
Umstellung der Betriebsspannung von 20 kV auf 110 kV
Roter Abschnitt:
Ersatzneubau der aktuellen Trasse mit Erweiterung von zwei auf vier 110 kV-Stromkreise
Schwarzer Abschnitt:
Bestandstrasse – keine Änderung  

Geplante Bauzeit: Sommer 2024 bis Sommer 2025 
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Folgendes Video zeigt den Überflug über die geplante Trasse im Westen Frankfurts.

Das Bild können Sie, mit einem Klick in das laufende Video, bewegen.
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Die Hochspannungstrasse zwischen der Umspannanlage in Höchst und Oberursel-Bommersheim ist an der Energieversorgung der Stadt Frankfurt und von  Teilen des Main-Taunus- und Hochtaunuskreises beteiligt. Der größte Teil der Trasse wurde bereits für den Betrieb von vier 110-kV-Stromkreisen ausgebaut. Es fehlt noch ein letzter 4,9 Kilometer langer Leitungsabschnitt zwischen Nied und Eschborn (in der Karte rot dargestellt). In diesem ca. 70 Jahre alten Abschnitt, indem auch das Gewerbegebiet Sossenheim liegt, wurden Maste errichtet, die nur mit zwei 110-kV-Stromkreisen belegt und betrieben werden können.

Aufgrund dessen und in Anbetracht ihres Alters ist dieser Abschnitt auf lange Sicht nicht für den Betrieb und die Versorgung der umliegenden Industriegebiete geeignet und muss modernisiert werden.  

Neben dem Ersatzneubau des Teilstücks zwischen Nied und Eschborn ist eine Änderung der Betriebsspannung zweier Hochspannungsstromkreise nötig. (In der Karte grün dargestellt) Bisher konnte die Energieversorgung von Griesheim mit einer niedrigeren Spannung von 20 kV sichergestellt werden. Zukünftig muss die Leitung aufgrund des gestiegenen Energiebedarfs im Industriepark Griesheim mit 110 kV betrieben werden.

Genaue Lagepläne der Leitungen zum Downloaden:

Übersichtsplan 1:25000        Lageplan (Mast Nr.9 -1015)          Lageplan (Mast Nr.1015-1019)          Lageplan (Mast Nr.1019-1026)          Lageplan (Mast Nr. 1026-30)



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Vorher/Nacher Ansicht

Vor und nach dem Bau
Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die bestehenden Maste demontiert. Hierzu wird jeder Mast nach dem Herun-terlassen der alten Leiterseile vor Ort in kleine Teile zerlegt und abtransportiert.

Für einen neuen Mast wird eine Baugrube ausgehoben und ein Betonfundament gegossen, welches mit Erde überdeckt wird. Am Ende sind nur noch vier Fundamentköpfe sichtbar, an denen die ersten Teile der Eckstiele eingegossen sind. Das Fundament benötigt ca. vier Wochen, um vollständig auszuhärten. Der restliche Mast wird in Einzelteilen ange-liefert und am Boden vormontiert. Anschließend wird er mithilfe eines Autokrans an die Eckstiele im Fundamentkopf montiert. Es dauert in der Regel acht Wochen, bis ein Mast fertiggestellt ist.

Um die Leiterseile auf die Maste zu hängen, werden Rollen an die Maste angebracht, über die ein so genanntes Vorseil gelegt wird. Mithilfe dieses Seils können die Leiterseile über die gesamte Länge auf die Maste gezogen werden.

Die Stromversorgung ist während der Bauzeit durchgehend gewährleistet. 

Über den Play-Button unten Links können Sie sich das Vorher- und Nachher-Bild ansehen.



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Bau, Bestand und Betrieb von Hochspannungsleitungen sind nicht möglich, ohne private Grundstücke zu nutzen. Daher entschädigen wir Grundstückseigentümer und Bewirtschafter, deren Grundstücke durch den Trassenverlauf in Anspruch genommen werden.

Die Gespräche mit den Betroffenen finden bereits vor dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens statt. Entschädigungen werden für die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch und aufgrund eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten gezahlt. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Syna erfolgt nicht.

Grundsätzlich umfasst die Entschädigung jeden Quadratmeter des Schutzstreifens sowie die Maststandorte. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Bodenrichtwert sowie an der Nutzung und Art der Einschränkung.

Des Weiteren zahlen wir Bewirtschaftern der Grundstücke Entschädigungen für Nutzungseinschränkungen sowie Ernteausfälle und Folgeschäden während der Baumaßnahme. Hier richten wir uns nach der angebauten Frucht sowie der Flächengröße, die für den Bau benötigt wird.
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Für 110 kV-Leitungen, die vorhandene Freileitungen im
selben Trassenraum ersetzen, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, sie vollständig oder teilweise als Erdkabel
zu verlegen.

Im Zusammenhang mit den Planungen zu Ersatzneubaumaßnahmen prüfen wir aber dennoch regelmäßig auch Erdkabelvarianten. Aus technischer Sicht spricht nichts gegen die Verlegung einer Hochspannungsleitung als Erdkabel. Vollständige oder abschnittsweise Erdkabelstrecken sind Stand der Technik und werden auch innerhalb des Netzgebietes
der Syna schon seit vielen Jahren eingesetzt.

Im Vergleich zu Freileitungen sind Erdkabel allerdings meist deutlich teurer. Die Größenordnung dieser Kosten ist stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. In der Regel liegen die Investitionskosten für ein Erdkabel in etwa um das 2- bis 3-fache höher als bei der Freileitungsvariante. Um die Kosten, die den Verbrauchern durch die Netzentgelte entstehen, so gering wie möglich zu halten, verpflichtet uns das Energiewirtschaftsgesetz, die Stromversorgung nicht nur möglichst sicher, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich zu gestalten, sondern auch möglichst preisgünstig.

Ob und in welchem Umfang eine Erdverkabelung für Teil-strecken trotz der Mehrkosten im Vergleich zur Freileitung erfolgen soll, wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vom Regierungspräsidium Darmstadt abgewogen.

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Das Planfeststellungsverfahren ist das vorgeschriebene amtliche Verfahren für die öffentlich-rechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb der geplanten Leitung. Zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wird der Trassenbereich exakt vermessen. Zudem bewerten Gutachter die für die Leitungsplanung beanspruchten Flächen unter Umweltaspekten. Auf dieser Basis stimmen wir dann die detaillierte Planung unter anderem mit den Grundstückseigentümern und den zuständigen Behörden ab.

Nach der Planung und den Vorgesprächen stellt
die Syna den Antrag für das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Während des Verfahrens liegen die Antragsunterlagen einen Monat in den Rathäusern der Städte Frankfurt und Eschborn aus. Der Termin wird vorab öffentlich bekannt gegeben. Im Rahmen der Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Zeitgleich werden die Pläne und Unterlagen den so genannten „Trägern öffentlicher Belange“ vorgelegt. Das sind in erster Linie Fachbehörden, Kommunen und Verbände, deren Aufgabenbereich vom Leitungsneubau betroffen sein könnte. Diese werden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Anregungen und Bedenken aller Beteiligten werden abschließend in einem gemeinsamen Termin erörtert. Die Planfeststellungsbehörde wägt danach sämtliche Interessen miteinander ab. Sie entscheidet mit ihrem Planfeststellungsbeschluss über die konkrete Bauausführung der Leitung. Damit legt sie die endgültige Leitungsführung, den Schutzstreifen und die Lage der Maste sowie die einzuhaltenden Auflagen fest.

Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen hat begonnen!

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt
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Sind die Mastpositionen final?

Die Mastpositionen sind so gewählt, dass sie in unmittelbarer Nähe zu den Bestandsmasten angeordnet sind. Mit einem begrenzten Spielraum hängen die Positionen von der Länge der Spannfelder ab.

Ist die Trassenführung final?

Die Trassenführung richtet sich an der heutigen Bestandstrasse und bietet damit den geringsten Eingriff in die vorhandene Landschaft bei geringsten Investitionskosten.

Wie lange wird gebaut?

Die Bauzeit wird zwischen neun und zwölf Monaten betragen.

Warum muss die Leitung neu gebaut werden?

Grund ist der stark ansteigende Energiebedarf in der Rhein-Main-Region. Mit dem Ersatzneubau erhöhen wir die Versorgungssicherheit und kommen dem steigenden Bedarf nach.

Mit welchen Einschränkungen ist während der Bauphase zu rechnen?

Für die Dauer der Bauzeit benutzen wir die zuvor ausgewiesenen Flächen. Innerhalb dieser Zeit sind die Flächen nur eingeschränkt nutzbar, wir werden dies aber vorher im Detail mit den betroffenen Personen direkt abstimmen.

Was bedeutet "Schutzstreifen"?

Hierunter versteht man einen Streifen parallel zur Leitung, der dem Schutz der Leitung dienen soll. Je nach Art und Nutzung ist hier mit Aufwuchsbeschränkungen und Unterbauungseinschränkungen zu rechnen.







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Die Basis der Energieinfrastruktur ist das Stromnetz, das sich in mehrere Spannungsebenen unterteilt. 

Höchstspannung (220-380 kV): Übertragungsnetz Hochspannung (110 kV): Verteilnetz überregional Mittelspannung (10-20 kV): Verteilnetz regional Niederspannung (0,4 kV): Verbraucherebene  

Die Verteilnetze beziehen die elektrische Energie größtenteils aus dem Übertragungsnetz, der sogenannten Höchstspannung, und verteilen sie mit einer Spannung von 110 kV, der sogenannten Hochspannung, weiter an regionale Umspannanlagen und größere Industrieabnehmer.  

Um die elektrische Energie weiter in die Städte und Unternehmen einer Region zu transportieren, wird dann die Spannung nochmals reduziert, auf 20 bis 10 kV – die sogenannte Mittelspannung. Schließlich kommt die elektrische Energie mit einer Spannung von 400 bzw. 230 Volt über die Niederspannungsnetze in den Haushalten an.
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Um die Stromversorgung in Deutschland so sicher wie möglich zu machen, ist das Verteilnetz in dem n-1-Prinzip konzipiert und gebaut. Es funktioniert auch dann noch zuverlässig, wenn einzelne Leitungen ungeplant ausfallen, zum Beispiel beim Blitzeinschlag in einen Mast.

n-1-Prinzip:
Die Stromversorgung fällt auch dann nicht aus, wenn im Netz eine Komponente, zum Beispiel eine Leitung oder Transformator, ausfällt oder abgeschaltet wird. Seine Funktion wird von anderen Teilen des Netzes unterbrechungsfrei übernommen bzw. wird durch Schaltungen auf weitere Teile des Netzes umgelegt.  Das n-1 Prinzip gilt auch für besondere Netzzustände, wie zum Beispiel bei geringer Einspeisung und hohem Energiebedarf oder umgekehrt. Auch in diesen Fällen dürfen die verbleibenden Netze dürfen nicht überlastet werden.  

NOVA-Prinzip:
Für den Netzausbau gilt das NOVA-Prinzip. NOVA steht für: Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau, d.h. zunächst sind bestehende Stromleitungen optimal auszunutzen und bei Bedarf zu verstärken. Erst wenn ihre Kapazitäten ausgeschöpft sind, werden neue Leitungen geplant.
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Der Bau einer Hochspannungsleitung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Um Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten, lassen wir im Vorfeld umfangreiche Untersuchungen durchführen und Gutachten anfertigen. Hierbei erfasst, beschreibt und bewertet ein Gutachter die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, auf Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft sowie auf Kultur- und Sachgüter. Sind Beeinträchtigungen für die Umwelt nicht vermeidbar, sorgen wir durch geeignete Maßnahmen für entsprechenden Ausgleich. Die Bestandserfassungen sowie alle Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind im „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ und in der „Artenschutzprüfung“ beschrieben. Zudem setzen wir während der Baumaßnahme eine ökologische Baubegleitung ein. Diese Person steht uns während des Bauablaufs in Natur- und Umweltfragen als fachkundiger Berater zur Seite.
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Hochspannungsleitungen müssen grundsätzlich so betrieben werden, dass sie die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder einhalten. Diese sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Bei den geplanten Freileitungen werden diese Grenzwerte deutlich unterschritten. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz ist damit der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand gewährleistet.      

Da die Wissenschaft in diesem Bereich weiterhin aktiv ist, beobachtet und analysiert das Bundesamt für Strahlenschutz den jeweils aktuellen Forschungsstand, um diesen Schutz auch in Zukunft sicherzustellen. Wie stark sind die entstehenden Felder? Mit zunehmendem Abstand zur Trasse nehmen die Feldstärken schnell ab. Um diese Feldstärken einzuschätzen, kann man sie gut mit elektrischen und magnetischen Feldern vergleichen, denen wir täglich ausgesetzt sind, wenn wir elektrische Haushaltsgeräte benutzen. Während elektrische Felder hier aufgrund der niedrigen Spannung in der Regel eher schwach sind, erreichen die magnetischen Feldstärken im Nahbereich mitunter wesentlich höhere Werte.
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Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bedanken uns bei Ihnen für die rege Teilnahme an unseren Onlineveranstaltungen.

Es sind nun keine weiteren Onlinetermine mehr geplant. Sollten Sie dennoch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne über unsere Kontaktadresse an.
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Kontaktieren Sie uns mit einer E-Mail unter:

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