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Wiesbaden-Ost

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Sehr geehrte Bürger*innen,  

in der Netzentwicklungsplanung der Syna arbeiten wir daran, unsere Stromnetze auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und damit die Stromversorgung zu sichern.  

In den vergangenen Wochen haben wir Ihnen den Netzausbau Wiesbaden-Ost vorgestellt, ein gemeinsames Projekt der
sw netz GmbH und der Syna GmbH, mit dem wir die Versorgungssicherheit für Wiesbaden und den Rheingau erhöhen wollen.  

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Projekt, für die rege Teilnahme an unseren Bürgersprechstunden und für die vielen Gespräche und Fragen. Wir haben, unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, die verschiedenen Möglichkeiten gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Stadt Wiesbaden geprüft und eine gemeinsame Lösung gefunden.  

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das finale Ergebnis und seine Umsetzung vor.
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Denis Gärtig, Projektmanager Planung und Bau HS-Netz, erläutert in diesem Video den aktuellen Stand der Netzerweiterung "Wiesbaden-Ost".
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Die Syna GmbH und sw netz GmbH sind eine Kooperation im Bereich der elektrischen Energieversorgung für Wiesbaden und den Rheingau eingegangen. Wiesbaden hat heute nur einen leistungsstarken Anschluss an das deutsche Übertragungsnetz. Die Aufgabe unserer Kooperation ist nun einen möglichen Ausfall dieses Anschlusses zu kompensieren und den steigenden Energiebedarf der Stadt Wiesbaden auch zukünftig sicherzustellen. Daher werden die beiden bisher getrennten Netze an mehreren Stellen zusammengeschlossen, so dass drei und zukünftig sogar vier Anschlüsse zum Übertragungsnetz über das Netz der Syna für die Stadt Wiesbaden bestehen.  

Um das Bestandnetz der Syna in Wiesbaden-Breckenheim und das Netz der sw netz in Wiesbaden-Bierstadt miteinander zu verbinden, muss eine neue Hochspannungstrasse gebaut werden. Den Bau der neuen Trasse übernimmt die Syna und den Ausbau der Umspannanlage in Bierstadt zum Anschluss dieser neuen Leitung übernimmt die sw netz.
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Die neue Hochspannungstrasse im Osten Wiesbadens verläuft zwischen dem Bestandsnetz der Syna östlich der A3 weitestgehend über landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen Wiesbaden-Breckenheim bis zur Umspannanlage in Wiesbaden-Bierstadt. In dieser Trasse werden zwei Stromkreise geführt, die eine Leistung von je 250 MVA übertragen können. Einer der beiden Stromkreise allein kann heute die notwendige elektrische Energie für Wiesbaden bereitstellen.  

Eine Teilstrecke der neuen Hochspannungstrasse wird als Freileitung über 12 Masten geführt. Die drei Kilometer lange Freileitung beginnt mit dem ersten Mast östlich der A3 innerhalb der bereits bestehenden Trasse und endet mit dem letzten Mast westlich der Ländchesbahnstrecke. Am letzten Mast werden die Leiterseile auf zwei Kabelsysteme geführt, die als Erdkabel drei Kilometer bis zur Umspannanlage Bierstadt verlaufen. Insgesamt hat die Trasse eine Länge von ca. sechs Kilometern.  

Warum wird ein Teil der Trasse als Erdkabel verlegt?  

Wir bauen die Freileitung, weil sie die umweltschonendste Version ist. Die Teilverkabelung der Trasse ist ein Kompromiss, um mit den betroffenen Bürgern eine gemeinsame Lösung zu finden und die Stromversorgung der Stadt Wiesbaden sicherzustellen.  

Die geplanten Maßnahmen sind in der Abbildung links zu sehen:   Schwarzer Abschnitt: Bestandstrasse – keine Änderungen Oranger Abschnitt: Trassenneubau Freileitung mit zwölf Masten Pinkfarbener Abschnitt: Trassenneubau Erdverkabelung.     


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Für einen neuen Mast wird eine Baugrube ausgehoben und ein Betonfundament gegossen, welches mit Erde überdeckt wird. Am Ende sind nur noch vier Fundamentköpfe sichtbar, an denen die ersten Teile der Eckstiele eingegossen sind. Das Fundament benötigt ca. vier Wochen, um vollständig auszuhärten. Der restliche Mast wird in Einzelteilen angeliefert und am Boden vormontiert. Anschließend wird er mithilfe eines Autokrans an die Eckstiele im Fundamentkopf montiert. Es dauert in der Regel acht Wochen bis ein Mast fertiggestellt ist.  

Um die Leiterseile auf die Masten zu hängen, werden Rollen an die Maste angebracht, über die ein so genanntes Vorseil gelegt wird. Mithilfe dieses Seils können die Leiterseile über die gesamte Länge auf die Maste gezogen werden.  

Für die Kabelstrecke wird in mehreren Etappen eine Leerrohrtrasse gebaut. Dazu wird die Strecke abschnittsweise aufgegraben und die Leerrohre werden verlegt. In die Leerrohrtrasse wird dann das Kabel eingezogen. Auf der Strecke von der Ländchesbahn bis zum Wäschbach wird es keinen offenen Tiefbau geben, das heißt, hier wird die Erde nicht aufgegraben, stattdessen wird gebohrt.  

Während der Bauarbeiten sind neben der Kabeltrasse eine Baustraße als Zufahrtsweg für Baufahrzeuge sowie Platz für die seitliche Lagerung des Erdaushubs erforderlich. Für den Kabelgraben ist außerdem ein Schutzstreifen von je drei Metern links und rechts erforderlich.



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Bau, Bestand und Betrieb von Hochspannungsleitungen sind nicht möglich, ohne private Grundstücke zu nutzen. Daher entschädigen wir Grundstückseigentümer und Bewirtschaftenden, deren Grundstücke durch den Trassenverlauf in Anspruch genommen werden.

Die Gespräche mit den Betroffenen finden sowohl vor dem Genehmigungsprozess als auch währenddessen statt. Entschädigungen werden für die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch und aufgrund eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten gezahlt. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Syna erfolgt nicht.

Grundsätzlich umfasst die Entschädigung jeden Quadratmeter des Schutzstreifens sowie die Maststandorte. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Bodenrichtwert sowie an der Nutzung und Art der Einschränkung. Des Weiteren zahlen wir Bewirtschaftern der Grundstücke Entschädigungen für Nutzungseinschränkungen sowie Ernteausfälle und Folgeschäden während der Baumaßnahme. Hier richten wir uns nach der angebauten Frucht sowie der Flächengröße, die für den Bau benötigt wird.
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Das Planfeststellungsverfahren ist das vorgeschriebene amtliche Verfahren für die öffentlich-rechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb der geplanten Freileitung. Zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wird der Trassenbereich exakt vermessen. Zudem bewerten Gutachter die für die Leitungsplanung beanspruchten Flächen unter Umweltaspekten. Auf dieser Basis stimmen wir dann die detaillierte Planung unter anderem mit den Grundstückseigentümern und den zuständigen Behörden ab. Nach der Planung und den Vorgesprächen stellt die Syna den Antrag für das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt.  

Die Antragsunterlagen werden im Rathaus der Stadt Wiesbaden ausgelegt.  

Der Termin wird vorab öffentlich bekannt gegeben. Im Rahmen der Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Zeitgleich werden die Pläne und Unterlagen den so genannten „Trägern öffentlicher Belange“ vorgelegt. Das sind in erster Linie Fachbehörden, Kommunen und Verbände, deren Aufgabenbereich vom Leitungsneubau betroffen sein könnte. Diese werden aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
 
Die Anregungen und Bedenken aller Beteiligten werden abschließend in einem gemeinsamen Termin erörtert. Die Planfeststellungsbehörde wägt danach sämtliche Interessen miteinander ab. Sie entscheidet mit ihrem Planfeststellungsbeschluss über die konkrete Bauausführung der Leitung. Damit legt sie die endgültige Leitungsführung, den Schutzstreifen und die Lage der Maste sowie die einzuhaltenden Auflagen fest.  

Für die Kabelstrecke ist hingegen kein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Die Genehmigung hierfür wird in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren von den städtischen Behörden erteilt.
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Sind die Mastpositionen final?

Ja, die Mastpositionen sind final. Sie wurden so gewählt, dass sich ein bestmögliches Zusammenspiel zwischen dem geringstmöglichen Eingriff in die Umwelt, technischer Machbarkeit und wirtschaftlichem Handeln ergibt.  

Ist die Trassenführung final?

Ja, die Trassenführung ist final. Sie wurde so gewählt, dass sie die gesetzlichen Anforderungen einhält, eine maximale Entfernung zur Wohnbebauung darstellt und die naturschutzfachlichen Belange in einem Höchstmaß berücksichtigt.  

Wie lange wird gebaut?


Die Trasse wird voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten gebaut werden.  

Warum muss die Leitung neu gebaut werden?

Der Energiebedarf der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingaus nimmt, wie in der gesamten Bundesrepublik, zu. Um diesen Bedarf zu decken und die Energieversorgung Wiesbadens und des Rheingaus auch zukünftig sicherstellen zu können, ist der Bau der neuen Hochspannungstrasse notwendig.  

Mit welchen Einschränkungen ist während der Bauphase zu rechnen?

Für die Dauer der Bauzeit benutzen wir die zuvor ausgewiesenen Flächen. Während dieser Zeit sind die Flächen nur eingeschränkt nutzbar. Wir werden dies vorab mit den betroffenen Personen abstimmen.    

Was bedeutet „Schutzstreifen“?

Hierunter versteht man einen Streifen parallel zur Leitung, der dem Schutz der Leitung dienen soll. Je nach Art und Nutzung ist hier mit Aufwuchsbeschränkungen und Unterbauungseinschränkungen zu rechnen.  

Werden Erdschichten bei der seitlichen Lagerung getrennt gelagert?

Ja, Erdschichten werden getrennt gelagert, abgedeckt und nacheinander wieder eingebracht.  

Wird die Betondecke gelagert oder entsorgt?

Sie wird entsorgt und später neu hergestellt.  

Werden wasserführende Flächen (Schotterflächen) auch entsorgt?


Nein, Schotter wird seitlich auf Geotextil gelagert und später wieder als wasserführende Fläche wiederhergestellt. Durch das Geotextil wird verhindert, dass der abgelagerte Schotter in den Acker eindringt oder sich auf der Ackerfläche verteilen kann.  

Können die Wege nach der Wiederherstellung dieselben Verkehrslasten aufnehmen wie vorher?

Ja, die Wege werden vorher aufgenommen und entsprechend ihres Istbestandes wiederhergestellt. Die Abnahme erfolgt durch die Landeshauptstadt Wiesbaden, es gilt die gesetzliche Gewährleistung für Bauwerke.  

Wie wird die Syna mit bestehenden Drainagen im Trassenverlauf umgehen?

Die Drainagen werden während der Bauzeit ausgebaut und anschließend voll funktionsfähig wiederhergestellt. Hierbei weder die Vorgaben der städtischen Behörden umgesetzt. Ein Beweissicherungsverfahren wird umgesetzt. Für die wiederhergestellte Drainage gilt die gesetzliche Gewährleistung für Bauwerke.  

Wie wird sichergestellt, dass bauliche Schäden durch die Syna beseitigt werden?

Vor Baubeginn wird mit dem Pächter oder Eigentümer die Maßnahme besprochen und protokolliert. Eine gemeinsame Abnahme erfolgt dann nach Abschluss der Maßnahme.  

Werden alle Baustraßen geschottert?

Nein, in erster Linie werden die Baustraßen und Zuwegungen mit Fahrplatten ausgelegt. Es kann vorkommen, dass einige Stellen geschottert werden müssen, die Schotterfläche wird anschließend durch die Syna entfernt und die ursprüngliche Fläche wiederhergestellt.  

Kann im Schutzstreifen eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen?
     

Ja, sofern es ausgeschlossen ist, dass Tiefwurzler (bspw. Bäume, Hecken, etc.) das Kabel beschädigen. Eine maximale Tiefe im Schutzstreifen von einem Meter ist zu beachten.    

Wie wird sichergestellt, dass wichtige Kreuzungen und Wege über den Großteil der Bauphase landwirtschaftlich genutzt werden können?

Hier erfolgt eine Abstimmung zwischen Syna und dem Ortslandwirt. Ein Terminplan zum Bauablauf wird seitens Syna geführt und aktualisiert. Es werden kurzfristige Sperrungen von Wegen und Flächen erfasst und abgestimmt. Ansprechpartner für Syna und die Landwirte sind die Ortslandwirte Igstadt / Kloppenheim und Bierstadt.  

Wird die Kabelstrecke über die gesamte Strecke geöffnet und dann das Kabel verlegt?             

Nein, es werden abschnittsweise Leerrohre eingebracht und die Oberfläche wiederhergestellt. Erst wenn die Leerrohrtrasse fertig ist, werden die Kabel eingezogen.    

Kann ich Abhängigkeiten für den Bauablauf anmelden?
             

Ja, im Vorfeld der Bauplanung besteht über den Ortslandwirt die Möglichkeit, Abhängigkeiten anzumelden. Diese werden erfasst und möglichst versucht im Ablauf zu berücksichtigen. Dennoch wird dies nicht überall möglich sein, da nach Baubeginn die Maßnahme nicht gestoppt wird. Eine abschnittsweise Fertiggestellung richtet sich nach den verfügbaren Tiefbauressourcen. Entsprechend der Abschnittsanzahl können spezielle Zeitfenster eingehalten werden.  

Wird die Bohrung nur unter dem Wäschbach erfolgen?            

Nein, die Bohrung wird auf ca. 300 Metern zwischen Start- und Zielgrube in einer Tiefe von vier bis sechs Metern durchgeführt. Es werden zwei Bohrungen mit je 62,5cm Durchmesser sein.

Wo ist die finale Trassenführung zu finden? Wo sind die Maststandorte zu finden?

Die Lagepläne ohne Luftbild beinhalten zusätzlich die Flurstücksangaben.

Im Falle eines Rückbaus: wird dann die „beschränkte Dienstbarkeit“ aus dem Grundbuch gelöscht?

Ja, die Einträge werden in diesem Fall durch die Syna aus dem Grundbuch gelöscht.

Wird die neue Stromtrasse nur als Reserve benutzt, wenn andere Netzkomponenten ausfallen oder trägt diese neue Stromtrasse auch entsprechend zur Stromversorgung von Wiesbaden bei?

Die neue Trasse dient zur redundanten Stromversorgung der Stadt Wiesbaden und ist dabei eine der beiden Haupteinspeisungen. Im Normalfall teilen sich die Energieflüsse auf beide Einspeisungen auf. Daher ist die Trasse nicht nur Reserve, sondern wesentlicher Bestandteil eines Gesamtnetzes.

Welche Streckenalternativen wurden denn geprüft?

Mit dem Ausbau der neuen Trasse muss das Umspannwerk Bierstadt an das Netz der Syna angeschlossen werden, da nur so eine redundante Stromverteilung im Wiesbadender Netz möglich ist. Folgende Alternativen wurden geprüft und sind in den Planfeststellungsunterlagen hinterlegt:
• Nullvariante: Es wurde geprüft ob ein stabiler Netzbetrieb ohne Bau einer neuen Leitung möglich ist.
• Bündelung mit anderen Infrastrukturen
 o Freileitungstrasse entlang der A66
 o Freileitungstrasse entlang der Ländchesbahn
• Vollständige Kabeltrasse
• Vorzeitige Herstellung der Verbindung von Marxheim nach SA Wiesbaden-Ost und Bierstadt
• Teilalternativen zur Waldbetroffenheit im Bereich der Medenbachkreuzung

In wessen Besitz sind die Trassen nach Fertigstellung des Baus? Wer ist für Wartung und Instandhaltung verantwortlich? Werden Rücklagen in Form von Sondervermögen für einen etwaigen Rückbau gebildet?

Die Stromtrasse steht im Eigentum der Syna und ist damit auch für den Betrieb inkl. aller Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, sowie eines möglichen Rückbaus verantwortlich. Die hierfür notwendigen Mittel sind im Unterhaltsbudget der Syna eingeplant.

Wann treten Sie mit den betroffenen Grundstückseigentümern in Kontakt?

Die Eigentümer wurden bereits informiert. Weitere persönliche Gespräche und Verhandlungen werden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens und der Eintragung der Dienstbarkeiten in das Grundbuch geführt.

Wo ist die umfangreiche Studie zur Untersuchung des Schutzraumes einsehbar?

Die Studie wird im Planfeststellungsverfahren veröffentlicht.

Von welchem Umweltbüro werden die Gutachten erstellt?

Die erstellten Umweltgutachten wurden von der Firma TNL Energie GmbH erstellt.

Ist die zweite neue Haupteinspeisung für Wiesbaden dann Eltville? Kann die Energie nicht über Niedernhausen-Eltville zur Verfügung gestellt werden?

Die Leitung aus Eltville ist keine Haupteinspeisung. Die Kapazität dieser Einspeisung ist nicht für den Energiebedarf von Wiesbaden ausgelegt. Die Einspeisung über Eltville bereitzustellen
wäre technisch nicht sinnvoll und würde eine große Umweltbelastung darstellen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung haben wir dies im Netzmodell vorgerechnet und die einzelnen Auswirkungen im Detail erklärt.

Warum wird zurzeit die Einspeisung über den Wiesbadener Südosten über Delkenheim und südlich der Airbase noch nicht geplant?

Diese geplante Einspeisung endet in Wiesbaden-Ost und ist keine vollständig redundante Leitung zur bereits bestehenden Verbindung nach Wiesbaden-Ost. Zusätzlich befindet sich das Neubaugebiet Wiesbaden-Ostfeld in der Planungsphase,
daher ist im Moment keine Trassengenehmigung in diesem Gebiet möglich.

Wenn Wiesbaden ca 220 MW Leistung benötigt, warum wird die neue Leitung direkt mit der doppelten Übertragungskapazität gebaut.

Die geplante Netzstruktur bildet ein sog. Ringnetz, um die Ausfallsicherheit zu erhöhen. Wenn eine Leitung ausfällt oder eine Station im Ring ausfällt, dann fällt die Gesamtversorgung in den anderen Stationen nicht aus. Deshalb muss jede der beiden Leitungen den gesamten Energiebedarf der Stadt Wiesbaden decken können.

Warum wurde schon gerodet, wenn das Planfestellungsverfahren noch nicht durch ist?

Die Syna hat noch keine Rodungsarbeiten begonnen. Es handelt sich hierbei um Bauarbeiten in der Umspannanlage in Bierstadt. Diese ergeben sich aus Erweiterungsmaßnahmen der SW-Netze und sind auch ohne die neue Hochspannungsfreileitung nötig. Die Maßnahmen der sw netz haben bereits eine Baugenehmigung.

In der Presse war von einem Hektar Waldverlust die Rede. Wo genau findet dieser Eingriff statt und welche ökologische Wertigkeit (Alter, Artenvielfalt etc.) hat das betroffene Waldgebiet?

Es gibt derzeit keine Absicht größere Waldflächen zu roden. Das Waldgebiet in der Nähe der A3 wird überspannt. Es kommt zu keinem baubedingten Gehölzrückschnitt außer am Standort des Mastes 0002. Die Zuwegung zum Mast 0002 kann nach Umsetzung der Maßnahme wieder aufgeforstet werden. Betriebsbedingte Gehölzrückschnitte und Einzelbaumentnahmen sind möglich.

Warum steht die Trasse Wiesbaden - Mainz nicht mehr zur Verfügung? Welche Gründe gibt es?

Die Trasse steht noch zur Verfügung. Diese wird aber nur als Aushilfe im besonderen Fehlerfall genutzt. Mit zunehmender Steigerung der Einspeisung muss eine Trennung der Netze erfolgen, damit mögliche Kurzschlüsse das Netz nicht zerstören.

Warum muss der Weg durch private Grundstücke führen? Es gibt auch andere Wege von Medenbach nach Bierstadt.

Die Syna bevorzugt ebenfalls öffentliche Wege und Flächen. Eine Freileitung ohne Tangierung von privaten Grundstücken ist aber nahezu unmöglich. Grund dafür sind die Abmessungen der Trasse und der notwendige Schutzstreifen.

500m beidseits der Leitung kann man bei Tieren gar nicht einhalten. Es liegt ein Reiterhof in unmittelbarer Nähe der Strecke und eine Kälbchenzucht. Wie wollen Sie das lösen?

Hier ist gemeint, dass die Auswirkungen in einer Entfernung von 500m beidseits der Leitung auf Tiere betrachtet wird. Es bedeutet nicht, dass sich keine Tiere in diesem Bereich aufhalten dürfen. Das betrifft die Bauarbeiten, die sich störend auf Tiere aller Arten auswirken können und der spätere Betrieb der Leitung.

Wie beurteilen Sie die Langzeitfolgen für Erwachsene und Kinder bei Strahlung von Strommasten? Studien deuten darauf hin, dass Kinder ein erhöhtes Leukämierisiko haben, wenn Sie in der Nähe von Masten wohnen. Wie stehen Sie dazu?

Die Planungen stützen sich auf die Grenzwerte und Vorgaben der 26. BImSchV. Die Verordnung und die darin geregelten Grenzwerte stützen sich auf Leitlinien der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung"
(ICNIRP) sowie auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der EU. (Auszug aus www.bfs.de)

An wen können Fragen gerichtet werden?

Bürger*innen können sich mit Fragen direkt per Mail an uns wenden: netzausbau.wi@syna.de














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Die Basis der Energieinfrastruktur ist das Stromnetz, das sich in mehrere Spannungsebenen unterteilt.  

Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Spannungsebenen mit der dazugehörigen Netzebene

Höchstspannung (220-380 kV): Übertragungsnetz
Hochspannung (110 kV): Verteilnetz überregional
Mittelspannung (10-20 kV): Verteilnetz regional
Niederspannung (0,4 kV): Verbraucherebene  

Die Verteilnetze beziehen die elektrische Energie größtenteils aus dem Übertragungsnetz, der sogenannten Höchstspannung, und verteilen sie mit einer Spannung von 110 kV, der sogenannten Hochspannung, weiter an regionale Umspannanlagen und größere Industrieabnehmer.  

Um die elektrische Energie weiter in die Städte und Unternehmen einer Region zu transportieren, wird dann die Spannung nochmals reduziert, auf 20 bis 10 kV – die sogenannte Mittelspannung. Schließlich kommt die elektrische Energie mit einer Spannung von 400 bzw. 230 Volt über die Niederspannungsnetze in den Haushalten an.
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Um die Stromversorgung in Deutschland so sicher wie möglich zu machen, ist das Verteilnetz in dem n-1-Prinzip konzipiert und gebaut. Es funktioniert auch dann noch zuverlässig, wenn einzelne Leitungen ungeplant ausfallen, zum Beispiel beim Blitzeinschlag in einen Mast.  

Der Grundsatz des n-1-Prinzips besagt, dass in einem Netz bei prognostizierten maximalen Übertragungs- und Versorgungsaufgaben die Netzsicherheit auch dann gewährleistet bleibt, wenn eine Komponente, etwa ein Stromkreis oder ein Transformator, ausfällt oder abgeschaltet wird. Seine Funktion wird von einer gleichartigen zweiten Komponente übernommen bzw. durch Umschaltungen auf mehrere andere Komponenten umgelegt. Das heißt, es darf in diesem Fall nicht zu unzulässigen Versorgungsunterbrechungen oder einer Ausweitung der Störung kommen. Außerdem muss der Wert der Spannung innerhalb der zulässigen Grenzen bleiben und die verbleibenden Betriebsmittel dürfen nicht überlastet werden.  

NOVA-Prinzip: Für den Netzausbau gilt das NOVA-Prinzip. NOVA steht für: Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau, d.h. zunächst sind bestehende Stromleitungen optimal auszunutzen und bei Bedarf zu verstärken. Erst wenn ihre Kapazitäten ausgeschöpft sind, werden neue Leitungen geplant.
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Der Bau einer Hochspannungsleitung ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Um Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten, lassen wir im Vorfeld umfangreiche Untersuchungen durchführen und Gutachten anfertigen. Hierbei erfasst, beschreibt und bewertet ein Gutachter die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, auf Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft sowie auf Kultur- und Sachgüter. Sind Beeinträchtigungen für die Umwelt nicht vermeidbar, sorgen wir durch geeignete Maßnahmen für entsprechenden Ausgleich.  

Die Bestandserfassungen sowie alle Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind im „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ und in der „Artenschutzprüfung“ beschrieben. Zudem setzen wir während der Baumaßnahme eine ökologische Baubegleitung ein. Diese Person steht uns während des Bauablaufs in Natur- und Umweltfragen als fachkundiger Berater zur Seite.
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Hochspannungsleitungen müssen grundsätzlich so betrieben werden, dass sie die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder einhalten. Diese sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Bei den geplanten Freileitungen werden diese Grenzwerte deutlich unterschritten. Laut Bundesamt für Strahlenschutz ist damit der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand gewährleistet.  

Da die Wissenschaft in diesem Bereich weiterhin aktiv ist, beobachtet und analysiert das Bundesamt für Strahlenschutz den jeweils aktuellen Forschungsstand, um diesen Schutz auch in Zukunft sicherzustellen.  

Wie stark sind die entstehenden Felder? Mit zunehmendem Abstand zur Trasse nehmen die Feldstärken schnell ab. Um diese Feldstärken einzuschätzen, kann man sie gut mit elektrischen und magnetischen Feldern vergleichen, denen wir täglich ausgesetzt sind, wenn wir elektrische Haushaltsgeräte benutzen. Während elektrische Felder hier aufgrund der niedrigen Spannung in der Regel eher schwach sind, erreichen die magnetischen Feldstärken im Nahbereich mitunter wesentlich höhere Werte.
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Sehr geehrte Damen und Herren,  

in einer Onlinekonferenz haben wir am 15.12.2021 über die finale Entscheidung berichtet. Derzeit bereiten wir das Planfeststellungsverfahren vor. Daher sind bis auf Weiteres keine Termine geplant.  

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an
netzausbau.wi@syna.de .
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Haben Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Projekt? Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.   Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter:   netzausbau.wi@syna.de

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